Im vergangenen Jahr hat ICOM Deutschland eine Stellungnahme zur EU-Biozid-Verordnung an Monika Grütters übergeben. Darin wird im Namen deutscher Museen an die politischen Entscheidungsträger appelliert, die seit 2017 gültige Biozid-Verordnung (EU 528/2012) zurückzunehmen, so dass in den Museen wie zuvor die Schädlingsbekämpfung durch Stickstoff stattfinden kann. Die Europäische Kommission hat sich auch auf Druck von ICOM Deutschland und weiterer europäischer ICOM-Nationalkomitees daraufhin mit dieser Thematik befasst und ein Verfahren zur Relegalisierung von in-situ-generiertem Stickstoff zum Schutz des kulturellen Erbe gebilligt.
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) hat nun stellvertretend den erforderlichen Fördermittelantrag zur Erledigung der Produktzulassung und der permanenten Wirkstoffgenehmigung für in-situ-generierten Stickstoff bei der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) gestellt. Mit diesen Mitteln soll die erforderliche Beauftragung eines Beratungsunternehmens ermöglicht werden, um formal und inhaltlich anwendbare Anträge bei der Bundesstelle für Chemikalien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) baldmöglichst einreichen zu können.
Wir freuen uns über die konstruktive Zusammenarbeit und dieses wichtige Zwischenergebnis.