Die ICOM-Mitgliedschaft
Ihre Vorteile mit der ICOM-Card
Unser Welterbe aktiv schützen
Wir arbeiten daran, dass die beweglichen Kulturgüter und Naturalien sowie das immaterielle Kulturerbe auch für die Zukunft erhalten bleiben. Gemeinsam mit Ihnen machen wir uns dafür stark, dass es nicht durch illegalen Handel, militärische Konflikte und Naturkatastrophen zerstört wird.
Einladungen zu Fachtagungen
Sie werden Teil eines weltweiten, rund 44.000 Mitglieder starken Netzwerkes von Museumsexperten, das in 119 Nationalkomitees und 30 internationalen Komitees quer durch alle Fachgebiete organisiert ist und Zugang zu allen ICOM-Ressourcen (Publikationen und Bildungsinfrastruktur) ermöglicht.
Ihr Beitrag zum Wissenstransfer
Durch Ihre Mitarbeit in einem internationalen Komitee, durch Beiträge auf Fachtagungen und in Publikationen bringen Sie Ihre Expertise ein, stärken die Scientific Community und befördern den interdisziplinären, internationalen Wissens- und Erfahrungsaustausch.
Finanzielle Vorzüge
Sie zahlen reduzierte Teilnahmebeiträge für Veranstaltungen von ICOM und Partnerorganisationen und erhalten auf Antrag Reisekostenzuschüsse für Ihre aktive Teilnahme an ICOM-Tagungen. Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar und viele Museen gewähren auf freiwilliger Basis einen ermäßigten oder freien Eintritt.
WERDEN SIE TEIL DES
NETZWERKS!
Die ICOM-Mitgliedschaft
Individuelle Mitgliedschaft
ICOM versteht sich als Fachverband der Museen und Museumsfachleute. Die Mitgliedschaft ist daher an die professionelle Tätigkeit der Antragsteller gebunden. Für Personen, die mit Gegenständen des Kultur- und Naturerbes Handel treiben, ist eine Mitgliedschaft ausgeschlossen!
Alle Fragen bezüglich der Ausstellung der Mitgliedsausweise senden Sie bitte an [email protected].
Aufnahmekriterien für die individuelle Mitgliedschaft
Reguläre Mitglieder können voll- oder teilzeitbeschäftigte Museumsmitarbeiter/innen – auch im befristeten Arbeitsverhältnis – sein. Ebenso ist eine Mitgliedschaft für Selbständige möglich, die in einer der museologischen Berufssparten tätig sind und deren Berufsausübung nicht im Widerspruch zu den ethischen Richtlinien von ICOM steht.
Rentner bzw. Beamte im Ruhestand können Mitglied bei ICOM werden, wenn sie unmittelbar vor dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben mindestens fünf Jahre in einem Museumsberuf tätig waren. Es gelten folgende, besondere Bedingungen: Mitglieder können bei ICOM den Status „retired professional“ (im Ruhestand) erlangen und zahlen den ermäßigten Mitgliedsbeitrag, wenn sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und zuvor mindestens fünf Jahre „reguläres“ Mitglied waren. Der Geschäftsstelle von ICOM Deutschland ist ein entsprechender Renten-Nachweis vorzulegen.
Studierende können Mitglied bei ICOM Deutschland werden, wenn sie zu einem Direktstudium in einem Studiengang eingeschrieben sind, der von einer deutschen Hochschule verantwortet wird, der nicht der beruflichen Weiterbildung dient und sich mit der Gesamtheit der Studieninhalte auf mindestens eine der in den ICOM-Statuten definierten fünf Kernaufgaben (Sammeln, Bewahren, Forschen/Dokumentieren, Ausstellen, Vermitteln), explizit als Museumstätigkeiten, bezieht.
Forschungsorientierte Masterstudiengänge gelten nur dann als explizit auf Museumstätigkeiten bezogen, wenn sie entweder im Zwei-Fächer-Studium mit einem Studienfach studiert werden, das oben stehende Bedingungen erfüllt, oder wenn das Mono-Fach in der Studiengangsbezeichnung die Integration museumsspezifischer Inhalte anzeigt oder wenn ein museumsspezifischer Studienschwerpunkt mit mindestens 30 ECTS-Leistungspunkten angeboten wird und von der antragstellenden Person gewählt wurde.
Informationen zu den für eine ICOM-Mitgliedschaft anerkannte Studengängen finden Sie in diesem PDF
Restaurierungsstudenten müssen bei Antragstellung ein abgeschlossenes Praktikum in einem Museum von mindestens 12 Wochen nachweisen!
Für studentische Mitglieder wird die Mitgliedschaft fortgesetzt, wenn sie ein Promotionsstudium unmittelbar anschließen. Andere Promotionsstudierende können – mit der gleichen Befristung wie studentische Mitglieder – reguläres Mitglied von ICOM Deutschland werden, wenn das Dissertationsthema mindestens eine der in den ICOM-Statuten definierten fünf Kernaufgaben, explizit als Museumstätigkeiten, benennt. Solche Promotionsstudierende können, sofern sie weder ein Stipendium erhalten noch ein akademisches Beschäftigungsverhältnis haben, eine studentische Mitgliedschaft zum ermäßigten Mitgliedsbeitrag beantragen.
Ein Antrag auf Mitgliedschaft bei ICOM Deutschland kann frühestens im dritten Fachsemester gestellt werden. Geht dem aktuellen Studium ein erfolgreich abgeschlossenes Studium voraus, kann der Mitgliedsantrag bereits im ersten Fachsemester gestellt werden. Ein Antrag, der im Zusammenhang mit einem Studium im Ausland steht, kann nicht berücksichtigt werden.
Ein Antrag auf „studentische“ Mitgliedschaft ist ausgeschlossen, sofern bereits eine reguläre Mitgliedschaft oder die Antragsberechtigung auf eine solche besteht, auch wenn die/der Betreffende an einer Hochschule eingeschrieben ist.
Jede „studentische“ Mitgliedschaft ist befristet. Sie endet spätestens zum 31.12. des übernächsten Jahres nach Antragstellung. Ein Antrag auf Fortsetzung der „studentischen“ Mitgliedschaft ist möglich, wenn die Antragsberechtigung besteht und der Antrag mit entsprechendem Nachweis bis zum 30.09. des letzten Jahres der befristeten Mitgliedschaft gestellt wird.
Mitglieder mit dem Status „student, non-voting“ haben innerhalb des Weltverbandes ICOM kein Stimmrecht, bei ICOM Deutschland haben sie jedoch ein Stimmrecht.
Wissenschaftliche Volontärinnen/Volontäre am Museum oder Personen, die ein Stipendium von mindestens zwei Jahren erhalten und in diesem Rahmen eine dem Volontariat gleichgestellte Ausbildung im Museum erfahren, sowie Personen, die neben einem Hochschulstudium beliebiger Fachrichtung einen auf mindestens zwei Jahre abgeschlossenen Vertrag als Studentische Hilfskraft bzw. Wissenschaftliche Hilfskraft in einem Museum erfüllen, können Mitglied bei ICOM Deutschland werden. Sie werden mit dem Status „student“ zunächst befristet aufgenommen für die Zeit ihres wissenschaftlichen Volontariats oder Stipendiums.
Mitglieder mit dem Status „student, non-voting“ haben innerhalb des Weltverbandes ICOM kein Stimmrecht, bei ICOM Deutschland haben sie jedoch ein Stimmrecht.
Assoziierte Mitglieder können Personen sein, die sich um ICOM oder das Museumswesen in besonderer Weise verdient gemacht haben. Die assoziierte Mitgliedschaft wird zuerkannt durch Vorstandsbeschluss auf Antrag. Assoziierte Mitglieder sind stimmberechtigt.
Fördernde Mitglieder können Personen sein, die wegen ihres Interesses am Museumswesen und an der internationalen Zusammenarbeit von Museen ICOM und seine Ziele unterstützen wollen. Fördernde Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.
Für Personen, die mit Gegenständen des Kultur- und Naturerbes Handel treiben, ist eine Mitgliedschaft ausgeschlossen!
Antragstellung
Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
Bei Aufnahme wird der Jahresbeitrag für das laufende Jahr fällig. Die Mitgliedschaft gilt jährlich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, vorausgesetzt der Jahresbeitrag wurde bezahlt.
Anträge auf Mitgliedschaft, die nach dem 30. September eines Jahres gestellt werden (es gilt das Datum der Unterschrift), werden ab dem 1. Januar des folgenden Jahres gültig, sofern es nicht anders vereinbart ist.
Füllen Sie bitte sowohl das deutsche als auch das englische Antragsformular aus und senden Sie beide Formulare postalisch oder per Fax an die Geschäftsstelle von ICOM Deutschland. Nur vollständig eingereichte Antragsunterlagen werden bearbeitet!
Postanschrift:
ICOM Deutschland e. V.
In der Halde 1
14195 Berlin
Tel.: +49 30 69504525
Fax: +49 30 69504526
Wenn der Vorstand von ICOM Deutschland Ihrer Aufnahme zugestimmt hat, leiten wir Ihren Antrag an das ICOM-Generalsekretariat in Paris weiter. Dort wird Ihr Mitgliedsausweis ausgestellt. Gleichzeitig übersenden wir Ihnen die Rechnung für den Jahresbeitrag. Nach Eingang Ihrer Beitragszahlung auf dem Konto von ICOM Deutschland erhalten Sie von uns Ihren Mitgliedsausweis. Bitte überweisen Sie nicht vorher, Ihr Antrag wird dadurch nicht schneller bearbeitet!
Zum Download bereitstellen:
Antragsformulare Reguläre und Fördernde Mitgliedschaft (pdf)
Antragsformulare Mitgliedschaft im Ruhestand (pdf)
Antragsformulare für Studierende und Wissenschaftliche Volontäre (pdf)
Satzung von ICOM Deutschland
Mitgliedsbeiträge
Reguläre Mitgliedschaft | 100,00 € |
Mitgliedschaft im Ruhestand | 50,00 € |
Mitgliedschaft für Studierende und | 50,00 € |
Fördernde Mitgliedschaft | 360,00 € |
Beantragung einer individuellen Mitgliedschaft
Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ausfüllen und Einreichen des Antrags NICHT automatisch Mitglied sind. Über die Aufnahme wird entschieden. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 8 Wochen betragen. Sie werden innerhalb dieser Zeit über die Entscheidung benachrichtigt.
Antragsformular für reguläre Mitgliedschaft
Antragsformular für studentische Mitgliedschaft
Antragsformular für Mitgliedschaft im Ruhestand
Die Mitgliedschaft gilt jährlich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, vorausgesetzt der Jahresbeitrag wurde bezahlt.
Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft verlängern oder Reaktivieren wollen, so geschieht das nicht automatisch. Bitte nutzen Sie hierfür folgende Formulare.
Formular zur Weiterführung der Mitgliedschaft
Formular zur Reaktivierung der Mitgliedschaft
Bitte vergessen Sie nicht die erforderlichen Nachweise einzureichen.
Die Unterlagen senden Sie bitte an:
ICOM Deutschland e.V.
In der Halde 1
14195 Berlin
oder per Email an icom (at) icom-deutschland.de
Institutionelle Mitgliedschaft
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Aufnahme als institutionelles Mitglied beim Internationalen Museumsrat ICOM interessieren. Für Institutionen, die mit Gegenständen des Kultur- und Naturerbes Handel treiben, ist eine Mitgliedschaft ausgeschlossen!
Alle Fragen bezüglich der Ausstellung der Mitgliedsausweise senden Sie bitte an [email protected].
Aufnahmekriterien für die institutionelle Mitgliedschaft
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Aufnahme als Institutionelles Mitglied beim Internationalen Museumsrat ICOM interessieren. Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Informationen.
Reguläre Mitglieder können Museen oder vergleichbare Institutionen sein (wie z. B. naturhistorische, archäologische und ethnologische Stätten, Botanische und Zoologische Gärten).
Fördernde Mitglieder können Institutionen sein, die wegen ihres Interesses am Museumswesen und an der internationalen Zusammenarbeit von Museen ICOM und seine Ziele unterstützen wollen. Fördernde Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.
Für Institutionen, die mit Gegenständen des Kultur- und Naturerbes Handel treiben, ist eine Mitgliedschaft ausgeschlossen!
Mitgliedsbeiträge und Mitgliedsausweise (Stand September 2019)
Die Jahresbeiträge ab 2019 für institutionelle Mitglieder von ICOM Deutschland gestalten sich wie folgt:
Reguläres Mitglied (Regular, voting) mit einem Jahresbudget*
unter 30.000 € (Regular I): 330,00 € -- 3 Mitgliedsausweise
30.000 - 100.000 € (Regular II): 420,00 € -- 4 Mitgliedsausweise
100.000 - 1.000.000 € (Regular III): 620,00 € -- 5 Mitgliedsausweise
1.000.000 - 5.000.000 € (Regular IV): 820,00 € -- 6 Mitgliedsausweise
5.000.000 - 10.000.000 € (Regular V): 1020,00 € -- 7 Mitgliedsausweise
über 10.000.000 € (Regular VI): 1.220,00 € -- 8 Mitgliedsausweise
Förderndes Mitglied (Supporting, non-voting): 5.866,00 € -- 3 Mitgliedsausweise
*Der Beitragssatz für reguläre einfache Mitglieder richtet sich nach dem Jahresbudget der Institution und meint die gesamten Haushaltsmittel für Sach- und Personalkosten, ohne Berücksichtigung der Investitionen und Vermögenswerte.
Die Mitgliedschaft gilt jährlich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, vorausgesetzt der Jahresbeitrag wurde bezahlt.
Antragstellung
Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
Bei Aufnahme wird der Jahresbeitrag für das laufende Jahr fällig. Die Mitgliedschaft gilt jährlich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, vorausgesetzt der Jahresbeitrag wurde bezahlt.
Anträge auf Mitgliedschaft, die nach dem 30. September eines Jahres gestellt werden (es gilt das Datum der Unterschrift), werden ab dem 1. Januar des folgenden Jahres gültig, sofern es nicht anders vereinbart ist.
Füllen Sie bitte sowohl das deutsche als auch das englische Antragsformular aus und senden Sie beide Formulare postalisch oder per Fax an die Geschäftsstelle von ICOM Deutschland. Nur vollständig eingereichte Antragsunterlagen werden bearbeitet!
Postanschrift:
ICOM Deutschland
In der Halde 1
14195 Berlin
Tel.: +49 30 69504525
Fax: +49 30 69504526
Wenn der Vorstand von ICOM Deutschland Ihrer Aufnahme zugestimmt hat, leiten wir Ihren Antrag an das ICOM-Generalsekretariat in Paris weiter. Dort werden Ihre Mitgliedsausweise gedruckt. Die Anzahl der Mitgliedsausweise richtet sich nach der Kategorie der Mitgliedschaft. Gleichzeitig übersenden wir Ihnen die Rechnung für den Jahresbeitrag. Nach Eingang Ihrer Beitragszahlung auf dem Konto von ICOM Deutschland erhalten Sie von uns Ihre Mitgliedsausweise. Bitte überweisen Sie nicht vorher, Ihr Antrag wird dadurch nicht schneller bearbeitet!
Wichtiger Hinweis: Bitte auch unbedingt das englische Formular ausfüllen
Antragsformular für institutionelle Mitgliedschaft
Mitgliedsbeiträge
Reguläres Mitglied (Regular, voting) mit einem Jahresbudget*
unter 30.000 € | 330,00 € |
30.000 – 100.000 € | 420,00 € |
100.000 – 1.000.000 € | 620,00 € |
1.000.000 – 5.000.000 € | 820,00 € |
5.000.000 – 10.000.000 € | 1020,00 € |
über 10.000.000 € | 1220,00 € |
Förderndes Mitglied | 5866,00 € |
Beantragung einer institutionellen Mitgliedschaft
Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ausfüllen und Einreichen des Antrags NICHT automatisch Mitglied sind. Über die Aufnahme wird entschieden. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 8 Wochen betragen. Sie werden innerhalb dieser Zeit über die Entscheidung benachrichtigt.
Antragsformular Institutionelle Mitgliedschaft (PDF)
Der Beitragssatz für reguläre einfache Mitglieder richtet sich nach dem Jahresbudget der Institution und meint die gesamten Haushaltsmittel für Sach- und Personalkosten, ohne Berücksichtigung der Investitionen und Vermögenswerte.
Die Mitgliedschaft gilt jährlich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, vorausgesetzt der Jahresbeitrag wurde bezahlt.
Die Unterlagen senden Sie bitte an:
ICOM Deutschland e.V.
In der Halde 1
14195 Berlin
oder per Email an icom (at) icom-deutschland.de