Zu Beginn des Jahres hat ICOM Deutschland eine Stellungnahme zur EU-Biozid-Verordnung an Monika Grütters übergeben. Darin wird im Namen deutscher Museen an die politischen Entscheidungsträger appelliert, die seit 2017 gültige Biozid-Verordnung (EU 528/2012) zurückzunehmen, so dass in den Museen wie zuvor die Schädlingsbekämpfung durch Stickstoff stattfinden kann.
Die Europäische Kommission hat sich auch auf Druck von ICOM Deutschland und weiterer europäischer ICOM-Nationalkomitees in den vergangenen Monaten mit dieser Thematik befasst und erwägt eine Ausnahmeregelung von der gültigen Biozid-Verordnung für kulturgutbewahrende Einrichtungen.
ICOM Deutschland ermutigt alle deutschen Museen und kulturgutbewahrenden Einrichtungen, diese Ausnahmeregelung von der Biozid-Verordnung mit einer Stellungnahme von der Europäischen Kommission einzufordern. Dies ist möglicherweise die letzte Chance, die der Gemeinschaft für Kulturgutschutz auf längere Zeit geboten wird. Einsendeschluss für Ihre Stellungnahme ist der 18. Januar 2020.
Bitte unterstützen Sie unseren Aufruf zur Verwendung von in situ erzeugtem Stickstoff in der öffentlichen Konsultation der EU, die auf der Website der European Chemicals Agency (ECHA) verfügbar ist!
Hintergrundinformationen (ECHA)